KRÖMER | STEGER | WESTHOFF

Das Team für Ihr Recht.

KRSTWE.DE

Willkommen

Unsere Kanzlei, die in allen Kernbereichen des Wirtschafts- und Zivilrechts tätig ist, wurde im Jahr 1968 von Rechtsanwalt Dr. Ekkehard Krömer gegründet.

Zu unseren Mandanten zählen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Privatpersonen aus dem In- und Ausland, insbesondere mittelständische Unternehmen und deren Gesellschafter sowie öffentlich-rechtliche Institutionen aus dem regionalen Umfeld.

Unsere Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, durch kompetente und zielorientierte Beratung und Vertretung eine wirtschaftliche Lösung der rechtlichen Belange unsere Mandanten sicher zu stellen.

Wir beraten Sie auch gerne in englischer, französischer, japanischer oder portugiesischer Sprache.

Rechtsanwälte

Leonhard Steger

ARCHITEKTENRECHT, BAU- UND IMMOBILIENRECHT

DR. STEFAN WESTHOFF

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

DR. ROGER SCHAACK

L.L.M. TOHOKU-UNIVERSITÄT / SENDAI (JAPAN),
FACHANWALT FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

THOMAS A. OERTER

GESELLSCHAFTSRECHT, M&A,
HANDELS- UND VERTRIEBSRECHT, ARBEITSRECHT

ROBERT STEGER

MAÎTRE EN DROIT (PARIS),
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

GERHARD R. FRIES

FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

TIANA SOBL

FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT

Wir für Sie

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Krömer | Steger | Westhoff
Rechtsanwälte

Blumenstraße 14
40212 Düsseldorf
Deutschland

Telefon: +49 211 86488 0
Fax: +49 211 131952
E-Mail: info@krstwe.de

Bekanntmachung Corona-Virus SARS-CoV-2

Seit Bekanntwerden des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 beobachten wir ständig die Lage sowie die Empfehlungen der zuständigen Experten und Behörden. Wir sind vorbereitet, um auf neue Entwicklungen jederzeit mit den passenden Maßnahmen zu reagieren. Neben der Sicherstellung der Bearbeitung laufender Mandate und unserer Verfügbarkeit hat die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Mandanten und Geschäftspartner sowie ihrer Familien oberste Priorität.

Zum Schutz dieser Gesundheit und aus Mitverantwortung für besonders gefährdete Mitbürger haben wir eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Externe und interne Meetings werden, sofern ein persönlicher Kontakt nicht absolut notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist, seit der Intensivierung der Lage auf Telefon- und Videokonferenzen verlegt. Größere Treffen finden derzeit überhaupt nicht statt. Reisen sind auf das absolut erforderliche Maß beschränkt. Unsere Hygienemaßnahmen sind umfassend. Die Intensität und Frequenz der Reinigungsvorgänge sind in den Büroräumlichkeiten stark erhöht.

Die Kontinuität und Qualität unserer Dienstleistung gewährleisten wir uneingeschränkt weiter. Ihre Partner und Anwälte sind wie gewohnt per E-Mail und Telefon für Sie erreichbar. Alle Juristen sind mit mobilen Arbeitsplätzen ausgestattet, dadurch grundsätzlich ortsunabhängig, und können ihrer Mandatsarbeit auch außerhalb des Büros weiter in vollem Umfang nachgehen.

Die zentrale Infrastruktur und das entsprechende Personal sind auf verschiedene Standorte, Schicht- und Heimarbeit verteilt, sodass die Unterstützung unserer Anwälte und damit ein reibungsloses Arbeiten ermöglicht werden. Insbesondere unsere IT-Systeme sind durch spezielle Maßnahmen für solche Krisensituationen gesichert.

Dass dennoch in diesen Zeiten unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten können, die Sie von uns grundsätzlich nicht gewohnt sind, wollen Sie bitte nachsehen. Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich die Situation durch unseren gemeinsamen Beitrag zur Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Virus bald wieder entspannt.

20.03.2020