Im Gesellschaftsrecht beraten wir insbesondere in den Bereichen des Personengesellschaftsrechts, GmbH-Rechts und Aktienrechts von der Gründung der Gesellschaft bis zu einer eventuellen Liquidation. Dies umfasst u.a.:
- Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
- Verschmelzung, Spaltung und Wechsel der Rechtform
- Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge
- Joint Ventures
- Minderheitsbeteiligungen
- Compliance und Corporate Governance
- Organhaftung