Die Betreuung in sämtlichen Fragen des Bau- und Immobilienrechts bildet einen langjährigen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Die Beratung umfasst den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie, namentlich Grundstücksakquise und Erwerb, den Abschluss aller zur Durchführung des Projekts erforderlichen Verträge, sämtliche die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens betreffenden Fragen wie auch die Vermietung, den Abverkauf oder eine sonstige Verwertung.
Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit der von unseren Mandanten beabsichtigten Projekte sicherzustellen. Unsere Erfahrung erstreckt sich auf die Begleitung von Immobilientransaktionen und die Betreuung von infrastrukturellen Großprojekten und komplexen Bauvorhaben wie Einkaufszentren, Büro- und Verwaltungsgebäuden. Auch bei dem Erwerb privat genutzter Immobilien stehen wir begleitend zur Seite.
Zu unseren Mandanten und zum Kreis unserer Kooperationspartner zählen berufsständische Versorgungswerke, erfahrene Architekten und Projektentwickler wie auch die öffentliche Hand.