Familien- und Erbrecht

Unsere langjährige fachanwaltliche Tätigkeit im Familienrecht betrifft nicht nur die Vertretung im gerichtlichen Prozess, sie zielt insbesondere auch auf vorbeugende Beratung bei der Abfassung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen. Damit werden Ressourcen geschont und Planungssicherheit aller Beteiligten gewährleistet.

Im Erbrecht unterstützen wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Wünsche und Vorstellungen für das Lebensende. Ihre Gewissheit, alles geregelt zu haben, ist Ziel unserer Beratung. Bei geänderten Lebenssituationen in Ehe oder Partnerschaft, auf die bisherige Verfügungen (Testamente/Erbverträge) anzupassen sind, betreuen wir Sie individuell.

Der ständige Austausch mit Kollegen anderer Disziplinen, etwa dem Gesellschafts- oder Immobilienrecht, stellt sicher, dass auch fachübergreifende Rechtsfragen gleichermaßen schnell wie kompetent gelöst werden. Durch ständige Weiterbildung reagieren wir auf den Wandel in Gesetz und Rechtsprechung.

Im Familienrecht nutzen wir die Mediation sehr intensiv und erfolgreich. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass durch diese Form der Streitbeilegung der Dialog der Beteiligten, verbunden durch ihre Kinder, auf Augenhöhe fortgeführt, eine sinnvolle Regelung für die Kinder gefunden und ein in jeder Hinsicht belastender Rechtsstreit vermieden werden kann.

Auch in der Erbmediation finden die Beteiligten entweder im Bereich des konfliktvermeidenden Gespräches vor Abfassung von Testamenten zueinander (sog. Generationengespräch) oder wir leiten eine Mediation nach dem Erbfall zur Auseinandersetzung des Nachlasses.

Wir unterstützen Sie individuell und umfassend bei der rechtssicheren Vorsorge für den Fall Ihrer eigenen Hilflosigkeit. Durch Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, welche Person Ihres Vertrauens im Ernstfall für Sie Entscheidungen von welcher Tragweite auch immer treffen soll. Den rechtlichen Rahmen hierzu gestalten wir mit Ihnen.

Bekanntmachung Corona-Virus SARS-CoV-2

Seit Bekanntwerden des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 beobachten wir ständig die Lage sowie die Empfehlungen der zuständigen Experten und Behörden. Wir sind vorbereitet, um auf neue Entwicklungen jederzeit mit den passenden Maßnahmen zu reagieren. Neben der Sicherstellung der Bearbeitung laufender Mandate und unserer Verfügbarkeit hat die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Mandanten und Geschäftspartner sowie ihrer Familien oberste Priorität.

Zum Schutz dieser Gesundheit und aus Mitverantwortung für besonders gefährdete Mitbürger haben wir eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Externe und interne Meetings werden, sofern ein persönlicher Kontakt nicht absolut notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist, seit der Intensivierung der Lage auf Telefon- und Videokonferenzen verlegt. Größere Treffen finden derzeit überhaupt nicht statt. Reisen sind auf das absolut erforderliche Maß beschränkt. Unsere Hygienemaßnahmen sind umfassend. Die Intensität und Frequenz der Reinigungsvorgänge sind in den Büroräumlichkeiten stark erhöht.

Die Kontinuität und Qualität unserer Dienstleistung gewährleisten wir uneingeschränkt weiter. Ihre Partner und Anwälte sind wie gewohnt per E-Mail und Telefon für Sie erreichbar. Alle Juristen sind mit mobilen Arbeitsplätzen ausgestattet, dadurch grundsätzlich ortsunabhängig, und können ihrer Mandatsarbeit auch außerhalb des Büros weiter in vollem Umfang nachgehen.

Die zentrale Infrastruktur und das entsprechende Personal sind auf verschiedene Standorte, Schicht- und Heimarbeit verteilt, sodass die Unterstützung unserer Anwälte und damit ein reibungsloses Arbeiten ermöglicht werden. Insbesondere unsere IT-Systeme sind durch spezielle Maßnahmen für solche Krisensituationen gesichert.

Dass dennoch in diesen Zeiten unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten können, die Sie von uns grundsätzlich nicht gewohnt sind, wollen Sie bitte nachsehen. Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich die Situation durch unseren gemeinsamen Beitrag zur Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Virus bald wieder entspannt.

20.03.2020