Unsere langjährige Tätigkeit im Familienrecht betrifft nicht nur die Vertretung im gerichtlichen Prozess, sie zielt insbesondere auch auf vorbeugende Beratung bei der Abfassung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen. Damit werden Ressourcen geschont und Planungssicherheit aller Beteiligten gewährleistet.
Im Erbrecht unterstützen wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Wünsche und Vorstellungen für das Lebensende. Ihre Gewissheit, alles geregelt zu haben, ist Ziel unserer Beratung. Bei geänderten Lebenssituationen in Ehe oder Partnerschaft, auf die bisherige Verfügungen (Testamente/Erbverträge) anzupassen sind, betreuen wir Sie individuell.
Der ständige Austausch mit Kollegen anderer Disziplinen, etwa dem Gesellschafts- oder Immobilienrecht, stellt sicher, dass auch fachübergreifende Rechtsfragen gleichermaßen schnell wie kompetent gelöst werden. Durch ständige Weiterbildung reagieren wir auf den Wandel in Gesetz und Rechtsprechung.
Wir unterstützen Sie individuell und umfassend bei der rechtssicheren Vorsorge für den Fall Ihrer eigenen Hilflosigkeit. Durch Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, welche Person Ihres Vertrauens im Ernstfall für Sie Entscheidungen von welcher Tragweite auch immer treffen soll. Den rechtlichen Rahmen hierzu gestalten wir mit Ihnen.