Unsere langjährige fachanwaltliche Tätigkeit im Familienrecht betrifft nicht nur die Vertretung im gerichtlichen Prozess, sie zielt insbesondere auch auf vorbeugende Beratung bei der Abfassung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen. Damit werden Ressourcen geschont und Planungssicherheit aller Beteiligten gewährleistet.
Im Erbrecht unterstützen wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Wünsche und Vorstellungen für das Lebensende. Ihre Gewissheit, alles geregelt zu haben, ist Ziel unserer Beratung. Bei geänderten Lebenssituationen in Ehe oder Partnerschaft, auf die bisherige Verfügungen (Testamente/Erbverträge) anzupassen sind, betreuen wir Sie individuell.
Der ständige Austausch mit Kollegen anderer Disziplinen, etwa dem Gesellschafts- oder Immobilienrecht, stellt sicher, dass auch fachübergreifende Rechtsfragen gleichermaßen schnell wie kompetent gelöst werden. Durch ständige Weiterbildung reagieren wir auf den Wandel in Gesetz und Rechtsprechung.
Im Familienrecht nutzen wir die Mediation sehr intensiv und erfolgreich. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass durch diese Form der Streitbeilegung der Dialog der Beteiligten, verbunden durch ihre Kinder, auf Augenhöhe fortgeführt, eine sinnvolle Regelung für die Kinder gefunden und ein in jeder Hinsicht belastender Rechtsstreit vermieden werden kann.
Auch in der Erbmediation finden die Beteiligten entweder im Bereich des konfliktvermeidenden Gespräches vor Abfassung von Testamenten zueinander (sog. Generationengespräch) oder wir leiten eine Mediation nach dem Erbfall zur Auseinandersetzung des Nachlasses.
Wir unterstützen Sie individuell und umfassend bei der rechtssicheren Vorsorge für den Fall Ihrer eigenen Hilflosigkeit. Durch Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, welche Person Ihres Vertrauens im Ernstfall für Sie Entscheidungen von welcher Tragweite auch immer treffen soll. Den rechtlichen Rahmen hierzu gestalten wir mit Ihnen.