Die geschäftlichen Aktivitäten unserer Mandanten sind vielfältig und so sind auch unsere Tätigkeiten in diesem Rechtsgebiet. Wir gestalten Lieferverträge und wirken an der Ausgestaltung des Vertriebes in all seinen Facetten, sei es durch Handelsvertreter, Vertragshändler oder Franchisenehmer, mit. Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Bereich ist die Beratung bei der Bildung von Kooperationen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Outsourcing von Produktionsprozessen. Die Ausgestaltung der entsprechenden Verträge umfasst ggf. auch kartellrechtliche Gesichtspunkte. Allgemeine Geschäftsbedingungen entwerfen wir ebenfalls.
Unsere Mitwirkung erstreckt sich auch auf grenzüberschreitende Vertragsbeziehungen.