Zu unseren Mandanten gehören Kreditinstitute. Wir beraten in bankaufsichtsrechtlichen Fragen und gestalten die vertraglichen Grundlagen für das Bankgeschäft.
Langjährig ist unsere Erfahrung in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden. Sie betreffen alle Facetten des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Kreditverträgen und der Verwertung von Sicherheiten. Wir betreuen auch Prospekthaftungsfälle und sonstige Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kapitalanlagen.
In gleicher Weise beraten wir Börseninformationsdienste.