Die Gestaltung der ärztlichen Berufsausübung bildet einen langjährigen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Medizinrechts. Wir betreuen Ärzte u.a. in Bezug auf
- die Wahl der für sie adäquaten Ausübungsform
- den Erwerb und die Veräußerung von Praxen
- die Ausarbeitung von Praxisverträgen
- den arbeitsrechtlichen Bereich der Heilberufe
- Anstellungs-und Kooperationsverträge
- die Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung
- „Job-Sharing“-Modelle
In Bezug auf das Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht beraten wir insbesondere im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern sowie der Verletzung von Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.
Wir verfügen über langjährige prozessuale Erfahrung in der Wahrnehmung der Interessen von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern bzw. Krankenhausärzten sowie deren Haftpflichtversicherungen. Unsere Auftraggeber schätzen unser medizinisches Vorverständnis.