Das Vergaberecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das Bewusstsein, Vergabeentscheidungen der öffentlichen Hand überprüfen zu lassen, ist in den letzten Jahren erheblich stärker geworden. Der rechtliche Beratungsbedarf der öffentlichen Hand in diesem Zusammenhang ist deshalb groß. Die Erfüllung dieses Beratungsbedarfs ist eine unserer Aufgaben.
Die rechtliche Beratung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verlangt aber nicht nur eine Kenntnis der eigentlichen vergaberechtlichen Vorschriften, sondern auch eine Einarbeitung in die teils komplexen Strukturen des zu vergebenden Auftrages, um die Vergabebedingungen unangreifbar zu gestalten. Gerade diese Dienstleistung zu erbringen, sehen wir als bedeutend an. So haben wir in der Vergangenheit die Vergabe von Aufträgen im Rahmen von in Deutschland erstmals aufgelegten Disease-Management-Programmen begleitet; darüber hinaus haben wir an der Vergabe größerer öffentlicher Bauvorhaben, aber auch von IT-Dienstleistungen mitgewirkt.
Ferner beraten wir in Bezug auf die Erstellung der für die öffentliche Ausschreibung erforderlichen Unterlagen, die Korrespondenz mit Interessenten und Bietern, die Zuschlagserteilung, sowie im Zusammenhang mit Nachprüfungsverfahren.