Vergaberecht

Das Vergaberecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das Bewusstsein, Vergabeentscheidungen der öffentlichen Hand überprüfen zu lassen, ist in den letzten Jahren erheblich stärker geworden. Der rechtliche Beratungsbedarf der öffentlichen Hand in diesem Zusammenhang ist deshalb groß. Die Erfüllung dieses Beratungsbedarfs ist eine unserer Aufgaben.

Die rechtliche Beratung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verlangt aber nicht nur eine Kenntnis der eigentlichen vergaberechtlichen Vorschriften, sondern auch eine Einarbeitung in die teils komplexen Strukturen des zu vergebenden Auftrages, um die Vergabebedingungen unangreifbar zu gestalten. Gerade diese Dienstleistung zu erbringen, sehen wir als bedeutend an. So haben wir in der Vergangenheit die Vergabe von Aufträgen im Rahmen von in Deutschland erstmals aufgelegten Disease-Management-Programmen begleitet; darüber hinaus haben wir an der Vergabe größerer öffentlicher Bauvorhaben, aber auch von IT-Dienstleistungen mitgewirkt.

Ferner beraten wir in Bezug auf die Erstellung der für die öffentliche Ausschreibung erforderlichen Unterlagen, die Korrespondenz mit Interessenten und Bietern, die Zuschlagserteilung, sowie im Zusammenhang mit Nachprüfungsverfahren.

Bekanntmachung Corona-Virus SARS-CoV-2

Seit Bekanntwerden des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 beobachten wir ständig die Lage sowie die Empfehlungen der zuständigen Experten und Behörden. Wir sind vorbereitet, um auf neue Entwicklungen jederzeit mit den passenden Maßnahmen zu reagieren. Neben der Sicherstellung der Bearbeitung laufender Mandate und unserer Verfügbarkeit hat die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Mandanten und Geschäftspartner sowie ihrer Familien oberste Priorität.

Zum Schutz dieser Gesundheit und aus Mitverantwortung für besonders gefährdete Mitbürger haben wir eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Externe und interne Meetings werden, sofern ein persönlicher Kontakt nicht absolut notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist, seit der Intensivierung der Lage auf Telefon- und Videokonferenzen verlegt. Größere Treffen finden derzeit überhaupt nicht statt. Reisen sind auf das absolut erforderliche Maß beschränkt. Unsere Hygienemaßnahmen sind umfassend. Die Intensität und Frequenz der Reinigungsvorgänge sind in den Büroräumlichkeiten stark erhöht.

Die Kontinuität und Qualität unserer Dienstleistung gewährleisten wir uneingeschränkt weiter. Ihre Partner und Anwälte sind wie gewohnt per E-Mail und Telefon für Sie erreichbar. Alle Juristen sind mit mobilen Arbeitsplätzen ausgestattet, dadurch grundsätzlich ortsunabhängig, und können ihrer Mandatsarbeit auch außerhalb des Büros weiter in vollem Umfang nachgehen.

Die zentrale Infrastruktur und das entsprechende Personal sind auf verschiedene Standorte, Schicht- und Heimarbeit verteilt, sodass die Unterstützung unserer Anwälte und damit ein reibungsloses Arbeiten ermöglicht werden. Insbesondere unsere IT-Systeme sind durch spezielle Maßnahmen für solche Krisensituationen gesichert.

Dass dennoch in diesen Zeiten unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten können, die Sie von uns grundsätzlich nicht gewohnt sind, wollen Sie bitte nachsehen. Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich die Situation durch unseren gemeinsamen Beitrag zur Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Virus bald wieder entspannt.

20.03.2020