Wir arbeiten für private und öffentliche Unternehmen, für Geschäftsführer, Vorstände und
Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere im Bezug auf
- Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Vergütungsordnungen, Boni und Prämien, Dienstwagen
- Betriebliche Altersversorgung
- Arbeitszeitordnungen, flexibleArbeitszeit
- Aufhebungsverträge, Kündigungen
- Gerichtliche Vertretung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- Auseinandersetzungen um die Mitbestimmung der Betriebsräte
- Aushandlung von Betriebsvereinbarungen
Bei unserer Tätigkeit berücksichtigen wir auch die Verbindungen des Arbeitsrechts mit dem
Steuerrecht, dem Sozial recht und dem Gesellschaftsrecht.