Wir arbeiten für private und öffentliche Unternehmen, für Geschäftsführer, Vorstände und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere im Bezug auf
- Arbeitsverträge, Dienstverträge
- Regelungen für Boni, Prämien, Incentives, Zielvereinbarungen
- Verträge für freie Mitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung
- Betriebliche Altersversorgung, Versorgungsordnungen
- Entsendungsverträge bei Tätigkeiten im Ausland
- Aufhebungsverträge, Kündigungen, Kündigungsschutzprozesse
- Mitbestimmung der Betriebsräte und Personalräte, Lohngestaltung, Betriebsordnungen
- Flexible Arbeitszeit, Wertguthaben
- Betriebsübergänge, Restrukturierungen, Betriebsschließungen
- Tarifrecht, Haustarifverträge.
Bei unserer Tätigkeit berücksichtigen wir auch die Verbindungen des Arbeitsrechts mit dem Steuerrecht, dem Sozialrecht und dem Gesellschaftsrecht.