Gerhard R. Fries

Construction and architect law specialist

Expertise:

  • Real estate law
  • Project development and project supervision law
  • Construction and architect contract law
  • Commercial leasing and residential properties law
  • Public construction law
  • Governmental liability law

Career:

  • Universities of Trier and Lausanne
  • 2000 Admitted to the bar
  • 2000 – 2001 In-house counsel HOCHTIEF AG
  • 2001 – 2006 ARCON Rechtsanwälte/avocado rechtsanwälte
  • 2005 Qualification as construction and architect law specialist
  • 2006 – 2010 In-house counsel TENGELMANN WHG
  • 2010 Krömer | Steger | Westhoff

Foreign languages:

  • English
  • French

Publications:

  • “Die Neufassung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B)” (2003)
  • “Wie bezieht man die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B)” in den Werkvertrag ein? (2004)
  • “OLG Frankfurt – Asphaltbelag mit Blasenbildung: Wann kann Auftraggeber Neuherstellung verlangen?” (2006)
  • Regular publications in the Rheinische Post (since 2010)

Contact:
Fon: +49 211 86488 0
Fax: +49 211 131952
Email: fries@krstwe.de

Bekanntmachung Corona-Virus SARS-CoV-2

Seit Bekanntwerden des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 beobachten wir ständig die Lage sowie die Empfehlungen der zuständigen Experten und Behörden. Wir sind vorbereitet, um auf neue Entwicklungen jederzeit mit den passenden Maßnahmen zu reagieren. Neben der Sicherstellung der Bearbeitung laufender Mandate und unserer Verfügbarkeit hat die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Mandanten und Geschäftspartner sowie ihrer Familien oberste Priorität.

Zum Schutz dieser Gesundheit und aus Mitverantwortung für besonders gefährdete Mitbürger haben wir eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Externe und interne Meetings werden, sofern ein persönlicher Kontakt nicht absolut notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist, seit der Intensivierung der Lage auf Telefon- und Videokonferenzen verlegt. Größere Treffen finden derzeit überhaupt nicht statt. Reisen sind auf das absolut erforderliche Maß beschränkt. Unsere Hygienemaßnahmen sind umfassend. Die Intensität und Frequenz der Reinigungsvorgänge sind in den Büroräumlichkeiten stark erhöht.

Die Kontinuität und Qualität unserer Dienstleistung gewährleisten wir uneingeschränkt weiter. Ihre Partner und Anwälte sind wie gewohnt per E-Mail und Telefon für Sie erreichbar. Alle Juristen sind mit mobilen Arbeitsplätzen ausgestattet, dadurch grundsätzlich ortsunabhängig, und können ihrer Mandatsarbeit auch außerhalb des Büros weiter in vollem Umfang nachgehen.

Die zentrale Infrastruktur und das entsprechende Personal sind auf verschiedene Standorte, Schicht- und Heimarbeit verteilt, sodass die Unterstützung unserer Anwälte und damit ein reibungsloses Arbeiten ermöglicht werden. Insbesondere unsere IT-Systeme sind durch spezielle Maßnahmen für solche Krisensituationen gesichert.

Dass dennoch in diesen Zeiten unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten können, die Sie von uns grundsätzlich nicht gewohnt sind, wollen Sie bitte nachsehen. Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich die Situation durch unseren gemeinsamen Beitrag zur Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Virus bald wieder entspannt.

20.03.2020