Dr. Roger Schaack

L.L.M. Tohoku-Universität / Sendai (Japan)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Gesellschaftsrecht
  • M&A
  • Handels- & Vertriebsrecht
  • Bankrecht
  • Vergaberecht
  • Medienrecht

Werdegang:

  • Bankkaufmann
  • Universitäten Tübingen und München
  • 1988 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1988 Krömer | Steger | Westhoff
  • 1989 Promotion Universität Tübingen
  • 1992 Magister Tohoku-Universität Sendai (Japan)
  • 2006 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fremdsprachen:

  • englisch
  • französisch
  • japanisch
  • portugiesisch

Veröffentlichungen:

  • “Zu den Prinzipien der Privatautonomie im internationalen Rechtsanwendungsrecht” (1990)
  • “Methodik und Interessenbewertung im japanischen internationalen Zuständigkeitsrecht” (1992)
  • “Feindliche Übernahmen in Deutschland und Möglichkeiten ihrer Abwehr” (in japanischer Sprache, 1992)
  • “Unternehmensmitbestimmung” in Anwaltshandbuch Arbeitsrecht (9. Auflage 2015)

Mandate:

  • Beirat der Schmolz + Bickenbach GmbH & Co KG
  • Aufsichtsrat der Westdeutsche Zeitung GmbH & Co KG
  • Prüfungskommission des Fonds National de la Recherche du Luxembourg

Mitgliedschaften:

  • Deutsch-Brasilianische Juristenvereinigung
  • Deutsch-Japanische Juristenvereinigung
  • Vorprüfungsausschuss für Fachanwälte Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (Vorsitz)

Kontakt:
Telefon: +49 211 86488 0
Telefax: +49 211 131952
E-Mail: schaack@krstwe.de

Bekanntmachung Corona-Virus SARS-CoV-2

Seit Bekanntwerden des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 beobachten wir ständig die Lage sowie die Empfehlungen der zuständigen Experten und Behörden. Wir sind vorbereitet, um auf neue Entwicklungen jederzeit mit den passenden Maßnahmen zu reagieren. Neben der Sicherstellung der Bearbeitung laufender Mandate und unserer Verfügbarkeit hat die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Mandanten und Geschäftspartner sowie ihrer Familien oberste Priorität.

Zum Schutz dieser Gesundheit und aus Mitverantwortung für besonders gefährdete Mitbürger haben wir eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Externe und interne Meetings werden, sofern ein persönlicher Kontakt nicht absolut notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist, seit der Intensivierung der Lage auf Telefon- und Videokonferenzen verlegt. Größere Treffen finden derzeit überhaupt nicht statt. Reisen sind auf das absolut erforderliche Maß beschränkt. Unsere Hygienemaßnahmen sind umfassend. Die Intensität und Frequenz der Reinigungsvorgänge sind in den Büroräumlichkeiten stark erhöht.

Die Kontinuität und Qualität unserer Dienstleistung gewährleisten wir uneingeschränkt weiter. Ihre Partner und Anwälte sind wie gewohnt per E-Mail und Telefon für Sie erreichbar. Alle Juristen sind mit mobilen Arbeitsplätzen ausgestattet, dadurch grundsätzlich ortsunabhängig, und können ihrer Mandatsarbeit auch außerhalb des Büros weiter in vollem Umfang nachgehen.

Die zentrale Infrastruktur und das entsprechende Personal sind auf verschiedene Standorte, Schicht- und Heimarbeit verteilt, sodass die Unterstützung unserer Anwälte und damit ein reibungsloses Arbeiten ermöglicht werden. Insbesondere unsere IT-Systeme sind durch spezielle Maßnahmen für solche Krisensituationen gesichert.

Dass dennoch in diesen Zeiten unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten können, die Sie von uns grundsätzlich nicht gewohnt sind, wollen Sie bitte nachsehen. Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich die Situation durch unseren gemeinsamen Beitrag zur Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Virus bald wieder entspannt.

20.03.2020