Dr. Roger Schaack

LL.M. Tohoku-University / Sendai (Japan)
Commercial and corporate law specialist

Expertise:

  • Corporate law
  • M&A
  • Commercial and distribution law
  • Banking law
  • Public procurement law
  • Media law

Career:

  • Banker
  • Universities of Tübingen und Munich
  • 1988 Admitted to the bar
  • 1988 Krömer | Steger | Westhoff
  • 1989 PhD, University of Tübingen
  • 1992 Graduate degree, Tohoku-University of Sendai (Japan)
  • 2006 Qualification as commercial and corporate law specialist

Foreign languages:

  • English
  • French
  • Japanese
  • Portuguese

Publications:

  • “Zu den Prinzipien der Privatautonomie im internationalen Rechtsanwendungsrecht” (1990)
  • “Methodik und Interessenbewertung im japanischen internationalen Zuständigkeitsrecht” (1992)
  • “Feindliche Übernahmen in Deutschland und Möglichkeiten ihrer Abwehr” (in Japanese, 1992)
  • “Unternehmensmitbestimmung” in Anwaltshandbuch Arbeitsrecht (9th Edition 2015)

Other activities:

  • Member of the Board of Advisors of Schmolz + Bickenbach GmbH & Co KG
  • Member of the Supervisory Board of Westdeutsche Zeitung GmbH & Co KG
  • Member of the Board of Examiners of Fond National de la Recherche du Luxembourg

Memberships:

  • Association of German-Brazilian lawyers
  • Association of German-Japanese lawyers
  • Pre-examination committee of commercial and corporate law specialists of the bar association (Rechtsanwaltskammer) in Düsseldorf (chairperson)

Contact:
Fon: +49 211 86488 0
Fax: +49 211 131952
Email: schaack@krstwe.de

Bekanntmachung Corona-Virus SARS-CoV-2

Seit Bekanntwerden des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 beobachten wir ständig die Lage sowie die Empfehlungen der zuständigen Experten und Behörden. Wir sind vorbereitet, um auf neue Entwicklungen jederzeit mit den passenden Maßnahmen zu reagieren. Neben der Sicherstellung der Bearbeitung laufender Mandate und unserer Verfügbarkeit hat die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Mandanten und Geschäftspartner sowie ihrer Familien oberste Priorität.

Zum Schutz dieser Gesundheit und aus Mitverantwortung für besonders gefährdete Mitbürger haben wir eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Externe und interne Meetings werden, sofern ein persönlicher Kontakt nicht absolut notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist, seit der Intensivierung der Lage auf Telefon- und Videokonferenzen verlegt. Größere Treffen finden derzeit überhaupt nicht statt. Reisen sind auf das absolut erforderliche Maß beschränkt. Unsere Hygienemaßnahmen sind umfassend. Die Intensität und Frequenz der Reinigungsvorgänge sind in den Büroräumlichkeiten stark erhöht.

Die Kontinuität und Qualität unserer Dienstleistung gewährleisten wir uneingeschränkt weiter. Ihre Partner und Anwälte sind wie gewohnt per E-Mail und Telefon für Sie erreichbar. Alle Juristen sind mit mobilen Arbeitsplätzen ausgestattet, dadurch grundsätzlich ortsunabhängig, und können ihrer Mandatsarbeit auch außerhalb des Büros weiter in vollem Umfang nachgehen.

Die zentrale Infrastruktur und das entsprechende Personal sind auf verschiedene Standorte, Schicht- und Heimarbeit verteilt, sodass die Unterstützung unserer Anwälte und damit ein reibungsloses Arbeiten ermöglicht werden. Insbesondere unsere IT-Systeme sind durch spezielle Maßnahmen für solche Krisensituationen gesichert.

Dass dennoch in diesen Zeiten unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten können, die Sie von uns grundsätzlich nicht gewohnt sind, wollen Sie bitte nachsehen. Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich die Situation durch unseren gemeinsamen Beitrag zur Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Virus bald wieder entspannt.

20.03.2020