Dr. Hans-Gert Bovelett

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Bauvertragsrecht
  • Bauprozessrecht
  • Architekten- und Ingenieurrecht
  • Immobilienwirtschaftsrecht
  • WEG-Recht
  • Projektbegleitende Beratung

Werdegang:

  • 1995-1996 Juristischer Mitarbeiter bei den Rechtsanwälten Kapellmann Fellinger Porzelt Oehmen Mönchengladbach
  • 1996-1997 Durchführung und Abschluss Dissertationsvorhaben
  • 1997-1999 Rechtsanwalt bei den Rechtsanwälten Mütze und Partner Düsseldorf
  • 1999 Verleihung der Würde eines Doktors der Rechte durch die Universität Rostock
  • 1999-Juni Rechtsanwalt (ab Juli 2003 auch Partner) bei PriceWaterhouseCoopers Veltins Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Düsseldorf (seit November 2003 unter Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH firmierend)
  • 2000 –2008 Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Universität Siegen
  • Juli 2004-Dezember 2012 (Gründungs-)Partner der Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
  • 2013-September 2019 Partner bei den Rechtsanwälten Orth Kluth, Düsseldorf
  • Oktober 2019 Partner bei den Rechtsanwälten Krömer Steger Westhoff, Düsseldorf

Veröffentlichungen:

  • Kurzschluss auf Nachbargrundstück: Kein Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
  • Solaranlage auf Gebäuden: Baugenehmigung erforderlich?
  • Real Estate Investment Germany- Transactions and Development (Co-Autor)
  • Rechtsprobleme der privaten Arbeitsvermittlung im Berufssport – dargestellt am Beispiel der Spielervermittlung im Profifußballbereich unter besonderer Berücksichtigung der „FIFA-Bestimmungen für Agenten der Spieler vom 20. Mai 1994“

Mandate:

  • Vorsitzender des Aufsichtsrates der SSP AG

Mitgliedschaften:

  • Mitglied des Deutschen Baugerichtstages e. V.
  • Mitglied der ARGE Baurecht DAV
  • Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.

Kontakt:
Telefon: +49 211 86488 0
Telefax: +49 211 131952
E-Mail: bovelett@krstwe.de

Bekanntmachung Corona-Virus SARS-CoV-2

Seit Bekanntwerden des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 beobachten wir ständig die Lage sowie die Empfehlungen der zuständigen Experten und Behörden. Wir sind vorbereitet, um auf neue Entwicklungen jederzeit mit den passenden Maßnahmen zu reagieren. Neben der Sicherstellung der Bearbeitung laufender Mandate und unserer Verfügbarkeit hat die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Mandanten und Geschäftspartner sowie ihrer Familien oberste Priorität.

Zum Schutz dieser Gesundheit und aus Mitverantwortung für besonders gefährdete Mitbürger haben wir eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Externe und interne Meetings werden, sofern ein persönlicher Kontakt nicht absolut notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist, seit der Intensivierung der Lage auf Telefon- und Videokonferenzen verlegt. Größere Treffen finden derzeit überhaupt nicht statt. Reisen sind auf das absolut erforderliche Maß beschränkt. Unsere Hygienemaßnahmen sind umfassend. Die Intensität und Frequenz der Reinigungsvorgänge sind in den Büroräumlichkeiten stark erhöht.

Die Kontinuität und Qualität unserer Dienstleistung gewährleisten wir uneingeschränkt weiter. Ihre Partner und Anwälte sind wie gewohnt per E-Mail und Telefon für Sie erreichbar. Alle Juristen sind mit mobilen Arbeitsplätzen ausgestattet, dadurch grundsätzlich ortsunabhängig, und können ihrer Mandatsarbeit auch außerhalb des Büros weiter in vollem Umfang nachgehen.

Die zentrale Infrastruktur und das entsprechende Personal sind auf verschiedene Standorte, Schicht- und Heimarbeit verteilt, sodass die Unterstützung unserer Anwälte und damit ein reibungsloses Arbeiten ermöglicht werden. Insbesondere unsere IT-Systeme sind durch spezielle Maßnahmen für solche Krisensituationen gesichert.

Dass dennoch in diesen Zeiten unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten können, die Sie von uns grundsätzlich nicht gewohnt sind, wollen Sie bitte nachsehen. Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich die Situation durch unseren gemeinsamen Beitrag zur Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Virus bald wieder entspannt.

20.03.2020